Art. 2 Verordnung über die Vollzugseinrichtungen im Kanton Graubünden (VEV) - Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez
Art. 2 VEV · Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez
1. Das Amt für Justizvollzug (Amt) betreibt die Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez.
2. Die Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez wird als geschlossene Einrichtung für den Straf- und Massnahmenvollzug geführt. Sie dient
a) dem Vollzug von Freiheitsstrafen;
b) dem Vollzug von Verwahrungen;
c) dem Vollzug von stationären therapeutischen Massnahmen oder Schutzmassnahmen, bis die Möglichkeit der Einweisung in eine geeignete Institution gegeben ist;
d) der Durchführung der Polizei-, der Untersuchungs-, der Sicherheits- und der Auslieferungshaft.
3. In Ausnahmefällen können in der Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez die ausländerrechtliche Administrativhaft sowie fürsorgerische Unterbringungen durchgeführt werden.
4. Die Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez nimmt Männer, Frauen und Jugendliche auf.