350.520
VEVOIE
CH-GR
Art. 12 Verordnung über die Vollzugseinrichtungen im Kanton Graubünden (VEV) - Ziele des Straf- und Massnahmenvollzugs
Straf- und Massnahmenvollzug
Art. 12 VEV · Ziele des Straf- und Massnahmenvollzugs
1. Der Straf- und Massnahmenvollzug orientieren sich an den Delikten, dem Risikopotenzial und dem Veränderungsbedarf der eingewiesenen Personen.
2. Beim Straf- und Massnahmenvollzug ist das Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit, der Mitarbeitenden der Vollzugseinrichtungen und der eingewiesenen Personen zu berücksichtigen.
3. Strafvollzugsfälle werden strukturiert nach dem Prozess des risikoorientierten Sanktionenvollzugs abgewickelt.