350.500
LEGLEPJVG
CH-GR
Art. 7 Gesetz über den Justizvollzug im Kanton Graubünden (Justizvollzugsgesetz, JVG) - Kostentragung
Straf- und Massnahmenvollzug - Vollzugskosten
Art. 7 Justizvollzugsgesetz, JVG · Kostentragung
1. Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen gehen zu Lasten des Kantons, soweit nicht die Betroffenen oder Dritte für die Bezahlung aufkommen.
2. ...
3. ...