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350.345 RABZWG CH-GR

Art. 4 Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (RABzWG) - In-Kraft-Treten

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Art. 4 RABzWG · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

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