350.210
VGSOTGPP
CH-GR
Art. 5 Verordnung über die Gerichtsgebühren in Strafverfahren (VGS) - Verzicht auf schriftliche Begründung
Verfahren vor Regionalgericht
Art. 5 VGS · Verzicht auf schriftliche Begründung
1. Muss ein Entscheid nicht schriftlich begründet werden, reduziert sich die Gerichtsgebühr um höchstens die Hälfte.