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Art. 43 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EGzStPO) - Kantonspolizei

Strafverfahren vor Verwaltungsbehörden - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 43 EGzStPO · Kantonspolizei

1. Der Kantonspolizei obliegen

a) die Mitwirkung als kantonale Amtsperson bei Hausdurchsuchungen nach dem Verwaltungsstrafrecht des Bundes[35];

b) die ersten Massnahmen bei Flugunfällen.

2. ...

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