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Art. 38 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EGzStPO) - Besondere Kostenregelungen

Ergänzende Bestimmungen - Verfahrenskosten und Rechnungswesen
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Art. 38 EGzStPO · Besondere Kostenregelungen

1. Die Kosten der Leichenbergung und der Legalinspektion gehen zu Lasten des Nachlasses der verstorbenen Person, wenn der aussergewöhnliche Tod nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen ist.

2. Aus Gründen der Billigkeit kann ganz oder teilweise auf die Überbindung der Kosten verzichtet werden.

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