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310.210 ANWPVOEAVVOEA CH-GR

Art. 4 Verordnung über die Anwaltsprüfung (Anwaltsprüfungsverordnung, AnwPV) - Gesuch um Zulassung

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Art. 4 Anwaltsprüfungsverordnung, AnwPV · Gesuch um Zulassung

1. Das Gesuch um Zulassung zur Anwaltsprüfung ist innert der bekanntgegebenen Frist mit dem zur Verfügung gestellten Formular unter Beilage folgender Unterlagen bei der Aufsichtskommission einzureichen

a) einem kurz gefassten Lebenslauf;

b) einem aktuellen Privatauszug aus dem eidgenössischen Strafregister;

c) einem aktuellen Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister;

d) dem Ausweis über ein abgeschlossenes juristisches Studium an einer schweizerischen Hochschule oder über einen gleichwertigen Abschluss an einer ausländischen Hochschule;

e) dem Ausweis über die geforderte rechtspraktische Tätigkeit.

2. Prüfungsversuche in anderen Kantonen sind im Gesuch um Zulassung zur Anwaltsprüfung anzugeben.

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