310.200
ANWVOAVV
CH-GR
Art. 4 Anwaltsverordnung (AnwV) - Anwaltsregister und öffentliche Liste
Art. 4 AnwV · Anwaltsregister und öffentliche Liste
1. Eintragungen ins kantonale Anwaltsregister und in die öffentliche Liste sowie deren Löschung werden im Kantonsamtsblatt veröffentlicht.