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Art. 5 Verordnung über die Zusammenarbeit und Koordination in der Jugendhilfe - In-Kraft-Treten

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Art. 5 Verordnung über die Zusammenarbeit und Koordination in der Jugendhilfe · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

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