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BEWGLFAIELAFE
CH-GR
Art. 6 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) - 3. Einzelobjekte a) Ferienwohnungen schweizerischer Veräusserer
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Art. 6 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) · 3. Einzelobjekte a) Ferienwohnungen schweizerischer Veräusserer
1. Der Erwerb einer einzelnen Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Aparthotel von einem schweizerischen Veräusserer ist zugelassen.
2. Wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, Einschränkungen gemäss Artikel 8 Litera b eingeführt hat, wird ein solcher Erwerb nur aus wichtigen Gründen zugelassen.