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Art. 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) - Zweitwohnung

Kantonale Bewilligungsgründe
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Art. 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) · Zweitwohnung

1. Der Erwerb wird bewilligt, wenn das Grundstück einer natürlichen Person als Zweitwohnung dient an einem Ort, zu dem sie aussergewöhnlich enge, schutzwürdige Beziehungen unterhält, solange diese andauern.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

U 2017 104 · gr (Art. 3 BewG)
Federal Office of Justice v. Cantonal Authority (Second Home NWF Calculation)
Cited in the reasoning regarding the grounds for granting permits, but not in the dispositive.