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Art. 9 Verordnung über den Leitungskataster (KVLK) - Form des Leitungskatasters

Technische Anforderungen
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Art. 9 KVLK · Form des Leitungskatasters

1. Im Objektkatalog für den Leitungskataster werden in seiner jeweils gültigen Fassung Inhalt und Struktur der Geobasisdaten des Leitungskatasters als Untermenge der Werkinformationen verbindlich festgelegt.

2. Das Geodatenmodell für den Leitungskataster beschreibt in seiner jeweils gültigen Fassung den Inhalt gemäss Objektkatalog und die Datenstruktur in der normierten Datenbeschreibungssprache INTERLIS.

3. Das Darstellungsmodell für den Leitungskataster legt in seiner jeweils gültigen Fassung die grafische Darstellung des Leitungskatasters fest.

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