Art. 5 Verordnung über den Leitungskataster (KVLK) - Datenverwaltungsstelle
Art. 5 KVLK · Datenverwaltungsstelle
1. Die Datenverwaltungsstelle hat folgende Aufgaben
a) die Entgegennahme, die Qualitätsprüfung und die Zusammenführung der aktuellen Geodaten der Werke für den Leitungskataster;
b) die Verwaltung, die Sicherung und die Archivierung der Geobasisdaten des Leitungskatasters;
c) die Abgabe der Geobasisdaten aus dem Leitungskataster und daraus abgeleiteter Produkte;
d) die Weitergabe der Geobasisdaten des Leitungskatasters via Checkservice an das Amt nach jeder Aktualisierung.
2. Sie kann den Leitungskataster den Berechtigten über webbasierte Such-, Darstellungs- und Downloaddienste gemäss den Weisungen des Amts zugänglich machen.
3. Im Rahmen der Datenabgabe informiert die Datenverwaltungsstelle über die Herkunft und Aktualität der Daten und gibt die Nutzungsbedingungen sowie den Haftungsausschluss bekannt.