217.340
KVLKOCCON
CH-GR
Art. 11 Verordnung über den Leitungskataster (KVLK) - Vereinfachte Verfahren
Technische Anforderungen
Art. 11 KVLK · Vereinfachte Verfahren
1. Das Amt kann für die Erhebung der Geobasisdaten für den Leitungskataster bei bestehenden Leitungen und Anlagen vereinfachte Verfahren festlegen.