217.340
KVLKOCCON
CH-GR
Art. 1 Verordnung über den Leitungskataster (KVLK) - Gegenstand
Allgemeines
Art. 1 KVLK · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Führung der kommunalen Leitungskataster und der kantonalen Übersicht dazu sowie die Nutzung der entsprechenden Daten.