217.330
GKGEOIGOELCGI
CH-GR
Art. 8 Gebührenverordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (GKGeoIG) - Grossaufträge
Amtliche Vermessung
Art. 8 GKGeoIG · Grossaufträge
1. Die HO 33 wird angewendet für Aufträge bis 25 000 Franken (exkl. MWST). Bei grösseren Nachführungsarbeiten sind zwischen Auftraggeberin oder Auftraggeber und Nachführungsgeometerin oder Nachführungsgeometer vor Arbeitsbeginn eine Vereinbarung abzuschliessen und der Preis festzulegen.