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Art. 8 Gebührenverordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (GKGeoIG) - Grossaufträge

Amtliche Vermessung
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Art. 8 GKGeoIG · Grossaufträge

1. Die HO 33 wird angewendet für Aufträge bis 25 000 Franken (exkl. MWST). Bei grösseren Nachführungsarbeiten sind zwischen Auftraggeberin oder Auftraggeber und Nachführungsgeometerin oder Nachführungsgeometer vor Arbeitsbeginn eine Vereinbarung abzuschliessen und der Preis festzulegen.

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