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217.330 GKGEOIGOELCGI CH-GR

Art. 2 Gebührenverordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (GKGeoIG) - Mehrwertsteuer

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 GKGeoIG · Mehrwertsteuer

1. Die Mehrwertsteuer wird gemäss der Mehrwertsteuergesetzgebung verrechnet. Sie wird zusätzlich zu den Gebühren erhoben.

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