217.330
GKGEOIGOELCGI
CH-GR
Art. 2 Gebührenverordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (GKGeoIG) - Mehrwertsteuer
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 GKGeoIG · Mehrwertsteuer
1. Die Mehrwertsteuer wird gemäss der Mehrwertsteuergesetzgebung verrechnet. Sie wird zusätzlich zu den Gebühren erhoben.