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217.320 KVAVOMUC CH-GR

Art. 4 Verordnung über die amtliche Vermessung in Graubünden (KVAV) - 2. Vereinfachtes Verfahren

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Art. 4 KVAV · 2. Vereinfachtes Verfahren

1. In Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebieten im Berg- und Sömmerungsgebiet gemäss landwirtschaftlichem Produktionskataster sowie in unproduktiven Gebieten kann die Grenzfeststellung gestützt auf Pläne, Luftbilder oder andere geeignete Grundlagen erfolgen.

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