217.320
KVAVOMUC
CH-GR
Art. 19 Verordnung über die amtliche Vermessung in Graubünden (KVAV) - Dienstbarkeitsgrenzen
Vermessung
Art. 19 KVAV · Dienstbarkeitsgrenzen
1. Die Dienstbarkeitsgrenzen können, sofern sie lagemässig eindeutig definiert sind, auf Verlangen der Betroffenen im Plan für das Grundbuch dargestellt werden.