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Art. 19 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter - In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmung
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Art. 19 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter · In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft und ersetzt die Gebührenverordnung der Regierung vom 28. Mai 1984.

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