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Art. 17 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter - Gläubigerwechsel

Gebührenansätze
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Art. 17 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter · Gläubigerwechsel

1. Gläubigerwechsel (pro Pfandrecht)

a) je Blatt Fr. 10.-

b) Minimum Fr. 20.-

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