Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.200 CH-GR

Art. 16 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter - Tagebuch

Gebührenansätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter · Tagebuch

1. Je Ordnungsnummer Fr. 10.-

← Art. 15 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter Anwendungsbereich Art. 17 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →