Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.200 CH-GR

Art. 15 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter - Löschung

Gebührenansätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter · Löschung

1

a) Je Blatt Fr. 10.-

b) Minimum Fr. 20.-

← Art. 14 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter Anwendungsbereich Art. 16 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →