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Art. 14 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter - Vormerkung und Anmerkung

Gebührenansätze
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Art. 14 Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter · Vormerkung und Anmerkung

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a) Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrecht je Vormerkung

1. für das erste Blatt Fr. 50.-

2. für jedes weitere Blatt Fr. 10.-

b) Andere Vormerkungen sowie Anmerkungen

1. je Blatt Fr. 10.-

2. Minimum Fr. 20.-

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