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Art. 27 Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (KGBV) - Prüfungsablauf

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Art. 27 KGBV · Prüfungsablauf

1. Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt mindestens acht Stunden und besteht in der Bearbeitung mehrerer praktischer Fälle.

2. Die Prüfungskommission regelt den Ablauf und bezeichnet die zulässigen Hilfsmittel.

3. Elektronische Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt. Deren missbräuchliche Verwendung führt zum unverzüglichen Prüfungsausschluss.

4. Die mündliche Prüfung dauert höchstens zwei Stunden. Die Mitglieder der Prüfungskommission nehmen die Prüfung nach einer von ihnen festgesetzten Verteilung der fächer ab.

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