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Art. 24 Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (KGBV) - Vorbereitungskurs

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Art. 24 KGBV · Vorbereitungskurs

1. Die Fachstelle organisiert einen Vorbereitungskurs, sofern mindestens drei Kandidatinnen oder Kandidaten sich dafür anmelden.

2. Für den Vorbereitungskurs erhebt die Fachstelle einen Kostenbeitrag von maximal 3000 Franken pro Kandidatin oder Kandidat.

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