215.050
CH-GR
Art. 7 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder - Ausschluss des Anspruchs
Art. 7 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder · Ausschluss des Anspruchs
1. Kein Anspruch auf Bevorschussung besteht, wenn
a) dem Kind zuzumuten ist, seinen Unterhalt aus eigenem Erwerb oder aus eigenen Mitteln zu bestreiten;
b) die Eltern zusammenwohnen;
c) die erforderlichen Auskünfte vorenthalten werden;
d) das Kind sich dauernd im Ausland aufhält;
e) der Alimentenschuldner sich dauernd im Ausland aufhält, sofern das Kind keine Niederlassungsbewilligung besitzt.