Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
215.050 CH-GR

Art. 6 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder - 4. Indexierung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder · 4. Indexierung

1. Die Ansätze gemäss Artikel 3 und 4 sind von der Regierung alle zwei Jahre auf Jahresbeginn der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise anzupassen.

← Art. 5 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder Grundsatz Art. 7 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →