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Art. 4 Kantonale Adoptionsverordnung (KAdoV) - Verfahrenskosten

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Art. 4 KAdoV · Verfahrenskosten

1. Die Entscheidgebühr für Adoptionsverfahren beträgt 500 bis 30 000 Franken.

2. Die Kosten des Entscheids über die Adoption sind von den adoptionswilligen Personen zu tragen. Im Übrigen finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung Anwendung.

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