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Art. 2 Kantonale Adoptionsverordnung (KAdoV) - Gesuchseinreichung

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Art. 2 KAdoV · Gesuchseinreichung

1. Das schriftliche Adoptionsgesuch ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz der adoptionswilligen Personen einzureichen.

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