215.020
KADOVOCADOZ
CH-GR
Art. 2 Kantonale Adoptionsverordnung (KAdoV) - Gesuchseinreichung
Art. 2 KAdoV · Gesuchseinreichung
1. Das schriftliche Adoptionsgesuch ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz der adoptionswilligen Personen einzureichen.