215.010
KESVOPMINA
CH-GR
Art. 29 Verordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutz (KESV) - Zusammensetzung
Verfahrens- und Massnahmekosten - Massnahmekosten
Art. 29 KESV · Zusammensetzung
1. Zu den Kosten des Massnahmevollzugs gehören
a) die Entschädigung und die Spesen der Beistandspersonen;
b) die Kosten der fürsorgerischen Unterbringung und der Unterbringung im Kindesschutz;
c) die Rückführungskosten während der fürsorgerischen Unterbringung;
d) die Kosten der Unterbringung während der Begutachtung;
e) die Kosten ambulanter Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.