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215.010 KESVOPMINA CH-GR

Art. 29 Verordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutz (KESV) - Zusammensetzung

Verfahrens- und Massnahmekosten - Massnahmekosten
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Art. 29 KESV · Zusammensetzung

1. Zu den Kosten des Massnahmevollzugs gehören

a) die Entschädigung und die Spesen der Beistandspersonen;

b) die Kosten der fürsorgerischen Unterbringung und der Unterbringung im Kindesschutz;

c) die Rückführungskosten während der fürsorgerischen Unterbringung;

d) die Kosten der Unterbringung während der Begutachtung;

e) die Kosten ambulanter Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.

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