Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
215.010 KESVOPMINA CH-GR

Art. 19 Verordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutz (KESV) - Budget

Berufsbeistandschaften - Führung der Beistandschaften und Vormundschaften
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Art. 19 KESV · Budget

1. Umfasst die Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung auch das Einkommen, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Einreichung eines Budgets verlangen.

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