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210.370 OTNOTNotGebV CH-GR

Art. 20 Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV) - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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Art. 20 NotGebV · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird die Verordnung über die Notariatsgebühren vom 8. Februar 1982 aufgehoben.

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