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210.370 OTNOTNotGebV CH-GR

Art. 12 Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV) - 2. Familienrecht

Gebührentarif
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Art. 12 NotGebV · 2. Familienrecht

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a) Abschluss, Abänderung oder Aufhebung eines Ehevertrages: Fr. 500.-, bei einem vom Vertrag erfassten Vermögen der Ehegatten über 200 000 Franken vom Mehrwert über 200 000 Franken zusätzlich: 1‰, höchstens: Fr. 15 000.-

b) Aufnahme eines Inventars mit oder ohne Schätzung der Vermögenswerte der Ehegatten: Fr. 300.-, bei einem Inventarwert über 200 000 Franken vom Mehrwert über 200 000 Franken zusätzlich: 1‰, höchstens: Fr. 15 000.-

c) Abschluss oder Abänderung eines Gemeinderschaftsvertrages: Fr. 500.-, bei einem Vertragswert über 200 000 Franken vom Mehrwert über 200 000 Franken zusätzlich: 1‰, höchstens: Fr. 15 000.-

d) * Errichtung oder Widerruf eines Vorsorgeauftrages: Fr. 200.-, bei besonderem Aufwand für Beratung und Errichtung erfolgt ein Zuschlag gemäss Zeitaufwand.

e) * Litera a und b gelten für die eingetragene Partnerschaft sinngemäss.

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