210.350
NOTVONOT
CH-GR
Art. 6 Notariatsverordnung (NotV) - Unterschriftsmuster
Amtsantritt
Art. 6 NotV · Unterschriftsmuster
1. Jede Notariatsperson gibt beim Amtsantritt ihre Unterschrift für die Standeskanzlei Graubünden ab. Der Vollzug obliegt der Person, welche die Vereidigung vornimmt.