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210.350 NOTVONOT CH-GR

Art. 6 Notariatsverordnung (NotV) - Unterschriftsmuster

Amtsantritt
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Art. 6 NotV · Unterschriftsmuster

1. Jede Notariatsperson gibt beim Amtsantritt ihre Unterschrift für die Standeskanzlei Graubünden ab. Der Vollzug obliegt der Person, welche die Vereidigung vornimmt.

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