210.350
NOTVONOT
CH-GR
Art. 4 Notariatsverordnung (NotV) - Patentierungsgesuch
Amtsantritt
Art. 4 NotV · Patentierungsgesuch
1. Das Gesuch um Erteilung des Notariatspatentes ist mit folgenden Beilagen dem Präsidenten der Notariatskommission einzureichen
a) Bündner Fähigkeitsausweis für Notariatspersonen;
b) Wohnsitzbestätigung einer Bündner Gemeinde;
c) Auszug aus dem Zentralstrafregister;
d) Beleg über die Einzahlung der Patentgebühr.