Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
210.350 NOTVONOT CH-GR

Art. 4 Notariatsverordnung (NotV) - Patentierungsgesuch

Amtsantritt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 NotV · Patentierungsgesuch

1. Das Gesuch um Erteilung des Notariatspatentes ist mit folgenden Beilagen dem Präsidenten der Notariatskommission einzureichen

a) Bündner Fähigkeitsausweis für Notariatspersonen;

b) Wohnsitzbestätigung einer Bündner Gemeinde;

c) Auszug aus dem Zentralstrafregister;

d) Beleg über die Einzahlung der Patentgebühr.

← Art. 3b NotV Notariatsverordnung (NotV) - Prüfungsausschreibung Art. 5 NotV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →