210.350
NOTVONOT
CH-GR
Art. 2 Notariatsverordnung (NotV) - Prüfungsablauf
Notariatsprüfung
Art. 2 NotV · Prüfungsablauf
1. Die schriftliche Prüfung findet zuerst statt. Sie dauert einen vollen Tag und besteht in der Bearbeitung von Aufgaben (in der Regel in der Erstellung von Urkunden). Die Notariatskommission gibt die zulässigen Hilfsmittel bekannt.
2. Die mündliche Prüfung dauert mindestens eine Stunde. Sie besteht in der Beantwortung von Fragen zum allgemeinen Notariatsrecht von Bund und Kanton, zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch mit verwandten Erlassen und zum Schweizerischen Obligationenrecht mit verwandten Erlassen. Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.