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Art. 1 Notariatsverordnung (NotV) - Prüfungsausschreibung

Notariatsprüfung
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Art. 1 NotV · Prüfungsausschreibung

1. Die Notariatskommission führt jährlich eine Notariatsprüfung durch. Die Prüfung wird von der Notariatskommission im Kantonsamtsblatt angekündigt.

2. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist der Notariatskommission innert der angekündigten Frist und unter Beilage des Bündner Fähigkeitsausweises für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Entscheid über die Zulassung einzureichen.

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