Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
210.200 EGZORLICO CH-GR

Art. 14e Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht (EGzOR) - 5. Wiedereintragung

Besondere Bestimmungen
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Art. 14e EGzOR · 5. Wiedereintragung

1. Die Einzelrichterin beziehungsweise der Einzelrichter am Regionalgericht entscheidet im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über die Wiedereintragung einer im Handelsregister gelöschten Rechtseinheit.

2. ...

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