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210.200 EGZORLICO CH-GR

Art. 1 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht (EGzOR) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 EGzOR · Gegenstand

1. Dieses Gesetz enthält das kantonale Zivilrecht und regelt die zivilrechtlichen Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Die Zuständigkeit der Schlichtungsbehörden und der Gerichte sowie das Verfahren auf dem Gebiet der Zivilgerichtsbarkeit richten sich nach der Zivilprozessordnung und der kantonalen Einführungsgesetzgebung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PZ 2006 85 · gr (Art. 1 Ziff. 24 EGzOR)
Appeal Regarding Appointment of Liquidator for Dissolved Company
Provision cited in the reasoning section concerning the appealability of the lower court's decision on the appointment of a liquidator.