210.100
EGZZGBLICC
CH-GR
Art. 37 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) - Vorschüsse
Besonderer Teil - Familienrecht - Unterhaltsanspruch
Art. 37 EGzZGB · Vorschüsse
1. Die Wohnsitzgemeinde des unterhaltsberechtigten Kindes richtet Vorschüsse für dessen Unterhalt aus, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen (Art. 293 Abs. 2).