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210.100 EGZZGBLICC CH-GR

Art. 37 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) - Vorschüsse

Besonderer Teil - Familienrecht - Unterhaltsanspruch
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Art. 37 EGzZGB · Vorschüsse

1. Die Wohnsitzgemeinde des unterhaltsberechtigten Kindes richtet Vorschüsse für dessen Unterhalt aus, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen (Art. 293 Abs. 2).

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