180.500
CH-GR
Art. 6 Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden - Preise für Veröffentlichungen
Art. 6 Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden · Preise für Veröffentlichungen
1. Veröffentlichungen des Kantons erfolgen unentgeltlich, solche der Regionen und Gemeinden zu einem vertraglich vereinbarten Höchstpreis.
2. Die Preise von Privatanzeigen legt die Vertragspartnerin fest.