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Art. 6 Verordnung zum Gesetz über die digitale Verwaltung (VDVG) - Für die Informatik zuständige Verwaltungseinheit

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Art. 6 VDVG · Für die Informatik zuständige Verwaltungseinheit

1. Das Amt für Informatik ist die für die Informatik zuständige Verwaltungseinheit.

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