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Art. 5 Verordnung zum Gesetz über die digitale Verwaltung (VDVG) - Zuständige Verwaltungseinheit

E-Government-Portal - Zuständigkeiten
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Art. 5 VDVG · Zuständige Verwaltungseinheit

1. Die Stabstelle Digitale Verwaltung ist die für den administrativen Betrieb des E-Government-Portals und die damit verbundenen Basisdienste zuständige Verwaltungseinheit.

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