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Art. 25 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Haftung

E-Government-Portal - Verantwortlichkeit
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Art. 25 DVG · Haftung

1. Der Kanton und die Behörden, welche Dienstleistungen über das E-Government-Portal anbieten, haften nicht für verspätete Eingaben oder andere Versäumnisse, welche auf die mangelnde Funktionalität des E-Government-Portals oder damit verbundener Übermittlungssysteme zurückzuführen sind.

2. Für die Einhaltung von Fristen in Verfahren bleiben die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege zur Fristeneinhaltung bei elektronischer Eingabe vorbehalten.

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