177.100
DVGLADIG
CH-GR
Art. 25 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Haftung
E-Government-Portal - Verantwortlichkeit
Art. 25 DVG · Haftung
1. Der Kanton und die Behörden, welche Dienstleistungen über das E-Government-Portal anbieten, haften nicht für verspätete Eingaben oder andere Versäumnisse, welche auf die mangelnde Funktionalität des E-Government-Portals oder damit verbundener Übermittlungssysteme zurückzuführen sind.
2. Für die Einhaltung von Fristen in Verfahren bleiben die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege zur Fristeneinhaltung bei elektronischer Eingabe vorbehalten.