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Art. 22 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Betrieb des E-Government-Portals

E-Government-Portal - Verantwortlichkeit
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Art. 22 DVG · Betrieb des E-Government-Portals

1. Die zuständige Verwaltungseinheit stellt den administrativen Betrieb des E-Government-Portals sicher. Sie entscheidet insbesondere über die Verweigerung oder die Einschränkung des Zugangs zum E-Government-Portal oder zu einzelnen Dienstleistungen sowie über die Deaktivierung des E-Kontos.

2. Die für die Informatik zuständige Verwaltungseinheit ist verantwortlich für den technischen Betrieb, den Unterhalt und die technische Weiterentwicklung des E-Government-Portals. Sie trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Daten und zum Schutz vor Zugriffen durch unbefugte Dritte.

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