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Art. 65 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - 3. Verfahren

Zusammenschluss von Gemeinden und Änderung von Gemeindegrenzen
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Art. 65 GG · 3. Verfahren

1. Die Vorstände der beteiligten Gemeinden erläutern der Stimmbevölkerung das Abstimmungsverfahren und den Inhalt der Abstimmung in einer schriftlichen Botschaft.

2. Für die Abstimmungen in den einzelnen Gemeinden gilt das jeweilige kommunale Recht.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

PVG 2013 6 · gr (Art. 65 GG)
Cooperative Managing Communal Pasture Lands Deemed Public-Law Entity Subject to Municipal Oversight and Appeal
te- res Indiz für die Annahme des öffentlich-rechtlichen Charakters der Korporation stellt die Aufsicht seitens der Gemeinde dar (Art. 65 GG, auch Art. 35 EGzZGB). Gemäss Art. 2 UPA obliegt die Aufsicht über die Alpen und Weiden dem Gemeindevorstand. Weiter unter- steht
R 2011 137 · gr (Art.65 GG)
Grazing Cooperative Autonomy vs. Municipal Oversight on Pasture Allocation
eiteres Indiz für die Annahme des öffentlich-rechtlichen Charakters der Korporation stellt die Aufsicht seitens der Gemeinde dar (Art.65 GG, auch Art. 35 EGzZGB). Gemäss Art. 2 UPA obliegt die Aufsicht über die Alpen und Weiden dem Gemeindevorstand. Weiter untersteht d