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Art. 63 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - Zusammenschlussvertrag 1. Grundsatz

Zusammenschluss von Gemeinden und Änderung von Gemeindegrenzen
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Art. 63 GG · Zusammenschlussvertrag 1. Grundsatz

1. Grundlage für die Abstimmung über den Zusammenschluss bildet ein schriftlicher Zusammenschlussvertrag.

2. Dieser bedarf der Genehmigung durch die Regierung, welche ihn auf die Rechtmässigkeit prüft. Der Entscheid der Regierung ist endgültig.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

PVG 2017 28 · gr (Art. 63 ff. GG)
Alpine Cooperative Exclusion and Legality of Rights Deprivation
rfolgte. Vorliegend ist unbestritten, dass es sich bei der Alpgenossenschaft um eine solche öffentlich-recht- licher Natur gemäss Art. 63 ff. GG handelt (zur Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen von der privatrechtlichen Rechtsform einer Alp- und Weidegenossenschaft s. BGE
R 2016 40 · gr (Art. 63 ff. GG)
Alpine Farming Cooperative Exclusion and Fine Unlawful Due to Lack of Legal Basis and Insufficient Justification
Vorliegend ist unbestritten, dass es sich bei der Alpgenossenschaft um eine solche öffentlich-rechtlicher Natur gemäss Art. 63 ff. GG handelt (zur Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen von der privatrechtlichen Rechts- form einer Alp- und Weidegen
PVG 2013 6 · gr (Art. 63 Abs. 1 GG)
Cooperative Managing Communal Pasture Lands Deemed Public-Law Entity Subject to Municipal Oversight and Appeal
3 infrage stehenden Weideflächen von der Gemeinde an die Genos- senschaft übertragen wurde. Der Gemeinde ist es in Anwendung von Art. 63 Abs. 1 GG freigestellt, die Erfüllung bestimmter Aufga- ben auf öffentlich- oder privatrechtliche Körperschaften, Anstal- ten, Stiftungen o
R 2011 137 · gr (Art. 63 Abs. 1 GG)
Grazing Cooperative Autonomy vs. Municipal Oversight on Pasture Allocation
end in Frage stehenden Weideflächen von der Gemeinde an die Genossenschaft übertragen wurde. Der Gemeinde ist es in Anwendung von Art. 63 Abs. 1 GG freigestellt, die Erfüllung bestimmter Aufgaben auf öffentlich- oder privatrechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder
V 2005 4 · gr (Art. 63 GG)
Grazing Cooperative Merger and Pasture Allocation Challenge
äss Art. 60 Abs. 2 KV eine allgemeine Zuständigkeit für die örtlichen Angelegenheiten, wozu das Alpwesen gehöre. Gemäss Art. 63 GG könne die Gemeinde für die Auslagerung von Gemeindeaufgaben juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts s