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Art. 5 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - Rechtsetzung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 GG · Rechtsetzung

1. Die Gemeinden regeln die Grundzüge ihrer Organisation und die Zuständigkeiten ihrer Organe in der Gemeindeverfassung, wozu unter anderem auch die Finanzkompetenzen gehören.

2. Wichtige Bestimmungen werden in der Form eines Gesetzes erlassen, weniger wichtige in der Form einer Verordnung.

3. Die Erlasse werden amtlich publiziert.

4. Die Gemeinden führen ihre Erlasse auf zweckmässige Weise in einer allgemein zugänglichen Sammlung nach.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (6)

PVG 2023 16 · gr (Art. 5 GG)
Municipal Board Circular Resolution Validity Challenge
3 Abs. 2 GG; FETZ, a.a.O., S. 27 ff.; TOLLER, in: Bänziger/Mengiardi/Toller & Partner [Hrsg.], a.a.O., Art. 65 Rz. 9 ff.). Gemäss Art. 5 GG regeln die Gemeinden die Grundzüge ihrer Organisation und die Zuständigkeiten ihrer Organe in der Gemeindeverfassung (Abs. 1); wi
R 2022 70 · gr (Art. 5 GG)
Appeal Granted on Procedural Grounds Against Zoning of Building Permit Application
ETZ, a.a.O., S. 27 ff.; TOLLER, in: BÄNZIGER/MENGIARDI/TOLLER & PARTNER [Hrsg.], a.a.O., Art. 65 Rz. 9 ff.). Gemäss Art. 5 GG regeln die Gemeinden die Grundzüge ihrer Organisation und die Zuständigkeiten ihrer Organe in der Gemeinde
R 2016 40 · gr (Art. 5 Abs. 2 GG)
Alpine Farming Cooperative Exclusion and Fine Unlawful Due to Lack of Legal Basis and Insufficient Justification
s als Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Busse kein Gesetz im formellen Sinn verlangt wird, wie dies der Wortlaut von Art. 5 Abs. 2 GG glauben machen könnte. Hätte die Gemeinde die ihrem Autonomiebereich zufallende Regelung der Nutzung der gemein
R 2014 8 · gr (Art. 5 Abs. 3 GG)
Appeal Regarding Retrospective Permits, Preservation Zone Violations, and Fines
eurteilung aber erst nachher, so gelangt die neue Strafbestimmung nur zur Anwendung, wenn sie für den Täter milder ist (Art. 5 Abs. 3 GG sowie Art. 2 Abs. 1 EGzStPO i.V.m. Art. 2 StGB). Ob eine neue Strafnorm milder ist als eine vormals beste- hende, ist n
R 2005 92 · gr (Art. 5 Abs. 1 GG.)
Violation of Building Permit Setback and Height
ngen gegen ihre Gesetze, Verordnungen und Reglemente Busse anzudrohen. Eine analoge Bestimmung enthält auch Art. 5 Abs. 1 GG. Abs. 3 dieser Bestimmung hält sodann fest, dass sich das Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessor
PVG 2004 34 · gr (Art. 5 Abs. 3 GG)
Administrative Penalty Hearing Requirements for Building Fines
2. a) Nach Art. 5 Abs. 3 GG richtet sich das Strafverfahren vor Gemeindebehörden nach den Vorschriften des Verwaltungs- strafverfahrens. In den demnach massg